Praktikanten
Wer kann sich für das Praktikantenprogramm bewerben?
Das Praktikantenprogramm richtet sich an Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (Art. 116 Abs.1 GG), die an einer Universität oder einer Hochschule – auch in einem Zweit- oder Aufbaustudiengang - eingeschrieben sind und das Grundstudium abgeschlossen haben. Mit dem Praktikantenprogramm möchte das Auswärtige Amt denjenigen, die sich für eine künftige Tätigkeit im Auswärtigen Dienst interessieren, die Gelegenheit geben, die Aufgaben und Arbeitsweise des Hauses aus erster Hand kennen zu lernen.
Um für die Praktikantinnen und Praktikanten sowie das Auswärtige Amt den jeweils größtmöglichen Nutzen zu erzielen, können nur Bewerbungen von Studierenden berücksichtigt werden, die im Zeitpunkt ihrer Bewerbung das Grundstudium bereits abgeschlossen haben. Dies bedeutet, dass im Zeitpunkt der Bewerbung das Vordiplom, die Zwischenprüfung oder –im Falle von Bachelorstudiengängen- das 3. Studiensemester bereits zurückgelegt sein muss. Praktika, die im Rahmen von Zweit- oder Aufbaustudiengängen (z.B. Masterstudiengängen) abgeleistet werden, bleiben von dieser Regelung unberührt.
Sie können grundsätzlich nicht an dem Praktikantenprogramm teilnehmen, wenn Sie
- bereits ein Studium abgeschlossen haben und nicht mehr an der Universität oder der Hochschule immatrikuliert sind
- das Praktikum im Rahmen Ihrer Promotion ableisten möchten
- noch die Sekundarschule besuchen oder noch kein Studium begonnen haben
- sich in einer Ausbildung in Betrieben oder anderen Behörden befinden (dies gilt auch für Anwärterinnen und Anwärter in Behördenausbildungen)
Werden nur Studierende bestimmter Studienrichtungen berücksichtigt?
Nein. Studierende, die sich für ein Praktikum im Auswärtigen Amt bewerben, kommen überwiegend aus den Bereichen Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Geschichte, Jura, Kulturwissenschaften, etc. Es existiert jedoch keine Beschränkung auf bestimmte Fachrichtungen.
Wie lange sollte das Praktikum dauern?
Das Praktikum sollte 6 Wochen nicht unterschreiten; die Durchschnittsdauer eines Praktikums in der Zentrale des Auswärtigen Amts beträgt ca. 8 Wochen.
Wie sind die Arbeitszeiten?
Praktika im Auswärtigen Amt sind grundsätzlich als Vollzeitpraktika vorgesehen.
Bekomme ich ein eigenes Büro und einen eigenen Computer?
Ja. Die Praktikantinnen und Praktikanten bekommen nach Möglichkeit jeweils ein eigenes Büro sowie einen eigenen Computer-Arbeitsplatz im Dienstgebäude des Auswärtigen Amts zur Verfügung gestellt.
Erhalte ich eine Vergütung?
Nein. Das Auswärtige Amt kann keine Praktikantenvergütung gewähren. Bitte klären Sie vor Ihrer Bewerbung, ob Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten für u.a. Anreise, Wohn-, und Lebenshaltung während Ihrer Praktikumszeit in Berlin zu tragen.
Bewerbung
Wie bewerbe ich mich?
Bitte bewerben Sie sich ausschließlich über das auf der Homepage eingestellte online-Bewerbungsformular. Fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte vor der elektronischen Absendung als Anlage folgende Dokumente im PDF-Format bei:
- tabellarischer Lebenslauf
- Abiturzeugnis
- Nachweise über bisherige Studienleistungen (z.B. Zeugnis Zwischenprüfung/Zeugnis Vordiplom/alle benoteten Scheine bzw. Notenübersicht)
- Nachweise über die im Bewerbungsbogen angeführten Tätigkeiten und Kenntnisse (Sprachkenntnisse können z.B. anhand von Abiturzeugnissen, Auslandsstudiengängen, Universitätszertifikaten, Sprachkursbescheinigungen, etc. nachgewiesen werden).
Bitte beachten Sie, dass wir unvollständige Bewerbungen, insbesondere ohne die erforderlichen Nachweise im PDF-Format, nicht bearbeiten können. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung daher erst dann ab, wenn Sie alle aus Ihrer Sicht erforderlichen PDF-Nachweise beigefügt haben. Nach erfolgter Absendung der Bewerbung können PDF-Nachweise leider nicht mehr nachgereicht werden.
Für weitere Infos geh auf den Link oben, "Jetzt Lebenslauf hinterlegen" oder info@europresso.de